Mietpreisüberhöhung

Mietpreisüberhöhung
Mietpreisüberhöhung,
 
das Fordern unangemessen hoher Entgelte für die Vermietung von Wohnräumen, d. h., es werden unter Ausnutzung von Wohnungsknappheit Mieten verlangt, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer überhöhte Mieten verlangt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 in der Fassung des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. 6. 2001. Eine Mietpreisüberhöhung kann beim Abschluss eines Mietvertrages, aber auch bei einer Vereinbarung über die Miethöhe im Rahmen eines schon begründeten Mietverhältnisses, bei der Mieterhöhung im Rahmen der Vergleichsmiete, bei der Staffelmiete, der Indexmiete oder auch nach Modernisierung vorliegen. Die 20 % übersteigenden Mietvereinbarungen werden, von genau bestimmten Ausnahmen abgesehen, als unwirksam angesehen, d. h. es besteht keine durchsetzbare Pflicht, diese überhöhte Miete zu zahlen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100 000 DM geahndet werden. Ein Vermieter, der sich eine Miete für Wohnraum versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung oder deren Vermittlung steht (angenommen werden mehr als 50 % über der Vergleichsmiete), macht sich nach § 291 StGB wegen (Wuchers) strafbar.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Mietpreisüberhöhung — ⇡ Ordnungswidrigkeit nach § 5 WiStG 1954. M. begeht, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Wohnräumen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Was ein… …   Lexikon der Economics

  • Mietwucher — ist ein juristischer Begriff und bezeichnet einen Sonderfall des Wuchers. Seine Bedeutung liegt sowohl auf strafrechtlichem, als auch auf zivilrechtlichem Gebiet. Der Tatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die vereinbarte Miete die… …   Deutsch Wikipedia

  • Miete — Mietbetrag; Mietpreis; Leihgebühr; Mietzins; Pacht; Mieteinnahme * * * Mie|te [ mi:tə], die; , n: 1. Preis, den man für das Mieten (von etwas) bezahlen muss: die Miete für die Wohnung bezahlen; die Miete wurde erhöht; nach einem Wasserschaden… …   Universal-Lexikon

  • Preistreiberei — Überteuerung; Mondpreise (umgangssprachlich); überhöhte Preise; Wucher * * * Preis|trei|be|rei 〈f. 18; unz.〉 das Hinauftreiben der Preise * * * Preis|trei|be|rei, die (abwertend): künstliches Hinauftreiben der ↑ …   Universal-Lexikon

  • Wucher — Überteuerung; Preistreiberei; Mondpreise (umgangssprachlich); überhöhte Preise * * * Wu|cher 〈m. 3; unz.〉 1. Erzielung eines im Verhältnis zur Leistung zu hohen Gewinns, indem die Notlage, Unerfahrenheit od. der Leichtsinn des anderen ausgenützt… …   Universal-Lexikon

  • Miet- und Pachtzinsen — I. Allgemein:Vergütung für die vertragsmäßige Gebrauchs oder Nutzungsüberlassung der vermieteten Sachen oder Räume bzw. der verpachteten Gegenstände (⇡ Miete, ⇡ Mietpreisrecht, ⇡ Mietpreisüberhöhung, ⇡ Mietwucher, ⇡ Pacht). Im kaufmännischen… …   Lexikon der Economics

  • Mietpreisrecht — Rechtsvorschriften über den Mietzins (⇡ Miete). Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die Neubaumietenverordnung i.d.F. vom 12.10.1990 (BGBl I 2203) m.spät.Änd. Das Recht, Mieten frei zu vereinbaren, ist begrenzt (⇡ Mietwucher, ⇡… …   Lexikon der Economics

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